Seit nunmehr über drei Jahren beschäftigt der Diesel-Skandal Verbraucher und Gerichte in Deutschland. Ausgelöst von der Öffentlichwerdung illegaler Maßnahmen der Volkswagen AG zur Umgehung US-amerikanischer Abgasnormen hat sich der Abgasskandal mittlerweile auf zahlreiche Autohersteller wie Audi, Seat, Porsche und Skoda ausgeweitet. Von Fahrverboten und Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffene Kunden haben bereits hunderte von Urteilen zu ihren Gunsten erstritten. Mit dem Ende des Jahres steht nunmehr ein wichtiger Fristablauf vor der Tür: Zum 31.12.2018 verjähren die Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG und ihre Tochterunternehmen endgültig. Die ascent AG steht Geschädigten bundesweit mit ihren Partnern für Rechtfragen und eine kompetente Rechtsberatung zur Verfügung und hilft ihnen dabei, die ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
ascent AG: Frist nicht verstreichen lassen
Die wichtige Jahresfrist sollten betroffene Kunden auf keinen Fall ungenutzt verstreichen lassen: Denn lediglich bis zum 31.12.2018 haben Geschädigte die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Betrug (§ 823 BGB in Verbindung mit 263 StGB) und sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) gegen die betreffenden Autohersteller geltend zu machen. Zahlreiche Betroffene haben ihre Rechte gegen die Autoindustrie bereits durchgesetzt und mit kompetentem Rechtsbeistand Urteile beispielsweise zur Rückabwicklung von Kaufverträgen, zum Ausgleich von Minderwerten der Fahrzeuge oder auch zum Schadensersatz erstreiten können.
Kostenfreie Überprüfung der Ansprüche
Mithilfe der ascent AG und deren juristischen Fachpartnern können auch Sie Ihre Ansprüche im Diesel-Skandal prüfen lassen – kostenlos und unverbindlich. Eine Anfrage ist unkompliziert und formlos über das Kontaktformular möglich. Im Anschluss erhalten Sie eine Checkliste sowie eine Aufstellung der benötigten Unterlagen. Die ausgefüllte Checkliste und die notwendigen Dokumente wie Fahrzeugschein, Kaufvertrag bzw. Rechnung senden Sie der ascent AG zu (hierzu werden keine Originale benötigt). Ihre Angaben werden einer professionellen juristischen Überprüfung von unserem Rechtspartner unterzogen, eine erste Einschätzung zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bereits innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Daten.
Sollten Sie sich in Anbetracht dieser juristischen Bewertung für eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche entscheiden, können Sie diese auf Wunsch in die Hände des bewährten Partners der ascent AG, die Verbraucherhilfe 24 (V24) aus München, legen. Mit einem Team aus 60 im Verbraucherrecht erfahrenen Anwälten übernimmt diese die gesamte juristische Abwicklung – ohne Kosten- und Prozessrisiko für Sie. Eine Provision fällt lediglich im Erfolgsfall an.